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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
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(2) § 6a in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 218/2012 tritt mit 30. Juni 2012 in Kraft.
(2) § 6a in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 218/2012 tritt mit 30. Juni 2012 in Kraft.