Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Diese Strategien, Vorschriften, Verfahren und Systeme sind auf die betreffenden Geschäftsfelder, Währungen und Funktionseinheiten anzupassen und umfassen unter anderem Mechanismen für eine angemessene Allokation der Liquiditätskosten, -vorteile und -risiken.
(3) Die Strategien, Vorschriften, Verfahren und Systeme nach Abs. 1 haben der Komplexität, dem Risikoprofil und dem Geschäftsbereich des Kreditinstituts sowie der von den Geschäftsleitern vorgegebenen Risikotoleranz angemessen zu entsprechen und die Bedeutung des Kreditinstituts in jedem Mitgliedstaat, in dem es tätig ist, widerzuspiegeln. Die Geschäftsleiter haben alle relevanten Geschäftsbereiche des Kreditinstitutes über die Risikotoleranz zu informieren.
(2) Diese Strategien, Vorschriften, Verfahren und Systeme sind auf die betreffenden Geschäftsfelder, Währungen und Funktionseinheiten anzupassen und umfassen unter anderem Mechanismen für eine angemessene Allokation der Liquiditätskosten, -vorteile und -risiken.
(3) Die Strategien, Vorschriften, Verfahren und Systeme nach Abs. 1 haben der Komplexität, dem Risikoprofil und dem Geschäftsbereich des Kreditinstituts sowie der von den Geschäftsleitern vorgegebenen Risikotoleranz angemessen zu entsprechen und die Bedeutung des Kreditinstituts in jedem Mitgliedstaat, in dem es tätig ist, widerzuspiegeln. Die Geschäftsleiter haben alle relevanten Geschäftsbereiche des Kreditinstitutes über die Risikotoleranz zu informieren.