Anl. 5 BKVO ANHANG V

Beikostverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.04.1998 bis 31.12.9999

REFERENZWERTE FÜR DIE KENNZEICHNUNG DES NÄHRWERTS VON BEIKOST FÜR SÄUGLINGE UND KLEINKINDER

 

Nährstoff

Referenzwert für Kennzeichnung

Vitamin A

 

(μg)

400

 

Vitamin D

 

(μg)

 10

 

Vitamin C

 

(mg)

 25

 

Thiamin

 

(mg)

    0,5

 

Riboflavin

 

(mg)

    0,8

 

Niacin-Äquivalent

 

(mg)

    9

 

Vitamin B6

 

(mg)

    0,7

 

Folat

 

(μg)

100

 

Vitamin B12

 

(μg)

    0,7

 

Calcium

 

(mg)

400

 

Eisen

 

(mg)

  6

 

Zink

 

(mg)

  4

 

Jod

 

(μg)

 70

 

Selen

 

(μg)

 10

 

Kupfer

 

(mg)

    0,4

 

 

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.04.1998 bis 31.12.9999

REFERENZWERTE FÜR DIE KENNZEICHNUNG DES NÄHRWERTS VON BEIKOST FÜR SÄUGLINGE UND KLEINKINDER

 

Nährstoff

Referenzwert für Kennzeichnung

Vitamin A

 

(μg)

400

 

Vitamin D

 

(μg)

 10

 

Vitamin C

 

(mg)

 25

 

Thiamin

 

(mg)

    0,5

 

Riboflavin

 

(mg)

    0,8

 

Niacin-Äquivalent

 

(mg)

    9

 

Vitamin B6

 

(mg)

    0,7

 

Folat

 

(μg)

100

 

Vitamin B12

 

(μg)

    0,7

 

Calcium

 

(mg)

400

 

Eisen

 

(mg)

  6

 

Zink

 

(mg)

  4

 

Jod

 

(μg)

 70

 

Selen

 

(μg)

 10

 

Kupfer

 

(mg)

    0,4

 

 

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