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Rückkehrausweise werden entsprechend den Regelungen des Beschlusses 96/409/GASP zur Ausarbeitung eines Rückkehrausweises, ABl. Nr. L 168 vom 06.07.1996 S. 4, zuletzt geändert durch den Beschluss 2006die Verordnung (EU) Nr. 517/881/GASP2013, ABl. Nr. L 363158 vom 20.12.200610.06.2013 S. 4221, ausgestellt.
Rückkehrausweise werden entsprechend den Regelungen des Beschlusses 96/409/GASP zur Ausarbeitung eines Rückkehrausweises, ABl. Nr. L 168 vom 06.07.1996 S. 4, zuletzt geändert durch den Beschluss 2006die Verordnung (EU) Nr. 517/881/GASP2013, ABl. Nr. L 363158 vom 20.12.200610.06.2013 S. 4221, ausgestellt.