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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Die jeweils örtlich zuständigen Behörden sind zur Erteilung und zur Verlängerung von Visa bei folgenden Grenzübergangsstellen ermächtigt:
1. | Flughafen Graz; | |||||||||
2. | Flughafen Innsbruck; | |||||||||
3. | Flughafen Klagenfurt; | |||||||||
4. | Flughafen Linz; | |||||||||
5. | Flughafen Salzburg; | |||||||||
6. | Flughafen Wien-Schwechat. |
Die jeweils örtlich zuständigen Behörden sind zur Erteilung und zur Verlängerung von Visa bei folgenden Grenzübergangsstellen ermächtigt:
1. | Flughafen Graz; | |||||||||
2. | Flughafen Innsbruck; | |||||||||
3. | Flughafen Klagenfurt; | |||||||||
4. | Flughafen Linz; | |||||||||
5. | Flughafen Salzburg; | |||||||||
6. | Flughafen Wien-Schwechat. |