Art. 2 § 31 SKG 2013

Sicherheitskontrollgesetz 2013

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2013 bis 31.12.9999

Dieses Bundesgesetz wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, ABl. Nr. L 204 vom 21.07. 1998 S. 37, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/96/EG, ABl. Nr. L 363 vom 20.12. 2006 S. 81 unter der Notifikationsnummer 2012/181/A notifiziert.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2013 bis 31.12.9999

Dieses Bundesgesetz wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, ABl. Nr. L 204 vom 21.07. 1998 S. 37, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/96/EG, ABl. Nr. L 363 vom 20.12. 2006 S. 81 unter der Notifikationsnummer 2012/181/A notifiziert.

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