Art. 2 § 2 SKG 2013 Anwendungsbereich

Sicherheitskontrollgesetz 2013

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2013 bis 31.12.9999
§ 2.Paragraph 2,

Diesem Bundesgesetz unterliegen Vorgänge, die Güter im Sinne von § 1 Abs. 1 Z 17 betreffen. Diesem Bundesgesetz unterliegen Vorgänge, die Güter im Sinne von Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 17, betreffen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2013 bis 31.12.9999
§ 2.Paragraph 2,

Diesem Bundesgesetz unterliegen Vorgänge, die Güter im Sinne von § 1 Abs. 1 Z 17 betreffen. Diesem Bundesgesetz unterliegen Vorgänge, die Güter im Sinne von Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 17, betreffen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten