Nachtdienstgeld-Verordnung 2013 (NDG-VO 2013) Fundstelle

Nachtdienstgeld-Verordnung 2013

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2013 bis 31.12.9999
Verordnung des Vorsitzenden des Vorstandes der Österreichischen Post Aktiengesellschaft über die Festsetzung eines Nachtdienstgeldes für Bedienstete, die der Österreichischen Post Aktiengesellschaft oder einem Unternehmen, das durch Maßnahmen der Umgründung im Rahmen des bestehenden Gesellschaftsrechts aus dieser Gesellschaft hervorgegangen ist, zur Dienstleistung zugewiesen sind (Nachtdienstgeld-Verordnung 2013 (NDG-VO 2013)StF: BGBl. II Nr. 61/2013

Änderung

BGBl. II Nr. 221/2013

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grundlage des § 20 Gehaltsgesetz 1956, BGBl Fundstelle seit 01.07.2013 weggefallen. Nr. 54 in der Fassung BGBl. Nr. 447/1990 in Verbindung mit § 17a Abs. 3 Poststrukturgesetz, BGBl. Nr. 201/1996 in der Fassung BGBl. I Nr. 96/2007, wird verordnet:

Stand vor dem 30.06.2013

In Kraft vom 01.03.2013 bis 30.06.2013
Verordnung des Vorsitzenden des Vorstandes der Österreichischen Post Aktiengesellschaft über die Festsetzung eines Nachtdienstgeldes für Bedienstete, die der Österreichischen Post Aktiengesellschaft oder einem Unternehmen, das durch Maßnahmen der Umgründung im Rahmen des bestehenden Gesellschaftsrechts aus dieser Gesellschaft hervorgegangen ist, zur Dienstleistung zugewiesen sind (Nachtdienstgeld-Verordnung 2013 (NDG-VO 2013)StF: BGBl. II Nr. 61/2013

Änderung

BGBl. II Nr. 221/2013

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grundlage des § 20 Gehaltsgesetz 1956, BGBl Fundstelle seit 01.07.2013 weggefallen. Nr. 54 in der Fassung BGBl. Nr. 447/1990 in Verbindung mit § 17a Abs. 3 Poststrukturgesetz, BGBl. Nr. 201/1996 in der Fassung BGBl. I Nr. 96/2007, wird verordnet:

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