§ 53 BVV 2013 In- und Außerkrafttreten

Bundesvermögensverwaltungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.9999

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.

(2) Mit Ablauf des 31. Dezember 2012 treten die Verfahrensvorschriften für die Verrechnung des Bundes 1. Teil 4. Band „Richtlinien für die Sachenverwaltung des Bundes – RSB“ außer Kraft.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.9999

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.

(2) Mit Ablauf des 31. Dezember 2012 treten die Verfahrensvorschriften für die Verrechnung des Bundes 1. Teil 4. Band „Richtlinien für die Sachenverwaltung des Bundes – RSB“ außer Kraft.

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