Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Die Verwaltung von beweglichem Bundesvermögen umfasst:
1. | die Erfassung und fortlaufende Dokumentation des beweglichen Bundesvermögens, | |||||||||
2. | den Nachweis der beweglichen Sachen in der Vermögensrechnung und | |||||||||
3. | die Überprüfung der mengenmäßigen Übereinstimmung zwischen buchmäßigem Bestand (Soll-Bestand) und tatsächlichem Bestand (Ist-Bestand). |
Die Verwaltung von beweglichem Bundesvermögen umfasst:
1. | die Erfassung und fortlaufende Dokumentation des beweglichen Bundesvermögens, | |||||||||
2. | den Nachweis der beweglichen Sachen in der Vermögensrechnung und | |||||||||
3. | die Überprüfung der mengenmäßigen Übereinstimmung zwischen buchmäßigem Bestand (Soll-Bestand) und tatsächlichem Bestand (Ist-Bestand). |