§ 5 BVV 2013 Aufgaben und Pflichten der Buchhaltungsagentur

Bundesvermögensverwaltungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.9999

Die Buchhaltungsagentur hat gemäß § 124 Abs. 6 Z 8 in Verbindung mit Abs. 8 BHV 2013 die Rechnungen über gelieferte oder erstellte bewegliche oder unbewegliche Sachen auch auf das Vorhandensein der erforderlichen Eintragungen in den Inventar-, Vorrats- oder Liegenschaftsaufschreibungen zu prüfen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.9999

Die Buchhaltungsagentur hat gemäß § 124 Abs. 6 Z 8 in Verbindung mit Abs. 8 BHV 2013 die Rechnungen über gelieferte oder erstellte bewegliche oder unbewegliche Sachen auch auf das Vorhandensein der erforderlichen Eintragungen in den Inventar-, Vorrats- oder Liegenschaftsaufschreibungen zu prüfen.

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