§ 3 LobbyG

Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.9999

(Verfassungsbestimmung) Angelegenheiten der Verhaltenspflichten bei Lobbying und Interessenvertretung, der Pflichten zur Registrierung im Lobbying- und Interessenvertretungs-Register und der Rechtsfolgen der Verletzung solcher Pflichten sind in Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.9999

(Verfassungsbestimmung) Angelegenheiten der Verhaltenspflichten bei Lobbying und Interessenvertretung, der Pflichten zur Registrierung im Lobbying- und Interessenvertretungs-Register und der Rechtsfolgen der Verletzung solcher Pflichten sind in Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache.

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