Anl. 2a EAG-VO (weggefallen)

Elektroaltgeräteverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.06.2020 bis 31.12.9999
Von der Beschränkung gemäß § 4 Abs. 1 ausgenommene Verwendungen in Bezug auf medizinische Geräte und Überwachungs- und KontrollinstrumenteVon der Beschränkung gemäß Paragraph 4, Absatz eins, ausgenommene Verwendungen in Bezug auf medizinische Geräte und Überwachungs- und KontrollinstrumenteGeräte, die ionisierende Strahlung verwenden bzwAnl. nachweisen
  1. 1. Ziffer einsBlei, Cadmium und Quecksilber in Detektoren für ionisierende Strahlung
  2. 2. Ziffer 2Bleilager in Röntgenröhren
  3. 3. Ziffer 3Blei in Verstärkern von elektromagnetischer Strahlung: Mikrokanalplatte und Kapillarplatte
  4. 4. Ziffer 4Blei in Glasfritten von Röntgenröhren und Bildverstärkern und Blei in Glasfritten-Bindern zur Befestigung von Gaslasern und für Vakuumröhren, die elektromagnetische Strahlung in Elektronen umwandeln
  5. 5. Ziffer 5Blei in Abschirmungen gegen ionisierende Strahlung
  6. 6. Ziffer 6Blei in Testobjekten im Röntgenbereich
  7. 7. Ziffer 7Bleistearat-Kristalle zur Beugung von Röntgenstrahlen
  8. 8. Ziffer 8Quelle von radioaktiven Cadmiumisotopen für tragbare Röntgenfluoreszenz-Spektrometer
Sensoren, Detektoren und Elektroden
  1. 1a. Ziffer eins aBlei und Cadmium in ionenselektiven Elektroden, einschließlich Glas von pH-Elektroden
  2. 1b. Ziffer eins bBleianoden in elektrochemischen Sauerstoffsensoren
  3. 1c. Ziffer eins cBlei, Cadmium und Quecksilber in Infrarotdetektoren
  4. 1d. Ziffer eins dQuecksilber in Referenzelektroden: Quecksilberchlorid mit niedrigem Chloridgehalt, Quecksilbersulfat und Quecksilberoxid
Andere
  1. 9. Ziffer 9Cadmium in Helium-Cadmium-Lasern
  2. 10. Ziffer 10Blei und Cadmium in Atomabsorptionsspektroskopielampen
  3. 11. Ziffer 11Blei in Legierungen als Supraleiter und Wärmeleiter in der MRI
  4. 12. Ziffer 12Blei und Cadmium in metallischen Bindungen zur Herstellung von supraleitenden magnetischen Kreisen in MRI-Detektoren, SQUID-Detektoren, NMR-Detektoren (Kernspinnresonanz) oder FTMS-Detektoren (Fourier-Transform-Massenspektrometer). Läuft am 30. Juni 2021 ab.
  5. 13. Ziffer 13Blei in Gegengewichten
  6. 14. Ziffer 14Blei in piezoelektrischen Einkristallen für Ultraschallwandler
  7. 15. Ziffer 15Blei in Verbindungsloten für Ultraschallwandler
  8. 16. Ziffer 16Quecksilber in Höchstpräzisions-Kapazitäts- und Verlustfaktor-Messbrücken und in Hochfrequenz-RF-Schaltern und -Relais in Überwachungs- und Kontrollinstrumenten mit höchstens 20 mg Quecksilber je Schalter bzw. Relais
  9. 17. Ziffer 17Blei in Loten für tragbare Notfalldefibrillatoren
  10. 18. Ziffer 18Blei in Loten für Hochleistungs-Infrarot-Bildgebungsmodule zur Detektion im Bereich 8-14 μm
  11. 19. Ziffer 19Blei in LCoS-Displays (Flüssigkristall auf Silizium)
  12. 20. Ziffer 20Cadmium in Messfiltern für Röntgenstrahlen
  13. 21.Ziffer 21Cadmium in Leuchtstoffbeschichtungen in Bildverstärkern für Röntgenbilder bis zum 31. Dezember 2019 sowie in Ersatzteilen für vor dem 1. Januar 2020 in der EU in den Verkehr gebrachte Röntgenanlagen.
  14. 22.Ziffer 22Bleiacetatmarker zur Verwendung in sterotaktischen Kopfrahmen bei der Computertomographie und der Magnetresonanztomographie sowie in Positionierungssystemen für Gammastrahlen- und Partikeltherapiegeräte. Läuft am 30. Juni 2021 ab.
  15. 23.Ziffer 23Blei als Legierungselement für ionisierender Strahlung ausgesetzte Lager und Verschleißflächen in medizinischen Geräten. Läuft am 30. Juni 2021 ab.
  16. 24.Ziffer 24Blei zur Herstellung vakuumdichter Verbindungen zwischen Aluminium und Stahl in Röntgenbildverstärkern. Läuft am 31. Dezember 2019 ab.
  17. 25.Ziffer 25Blei in Oberflächenbeschichtungen von Einsteckpressverbindern, die nicht magnetische Verbinder erfordern und dauerhaft bei einer Temparatur von unter 20°C unter normalen Betriebs- und Lagerbedingungen verwendet werden. Läuft am 30. Juni 2021 ab.
    1. 26.Ziffer 26Blei bei folgenden Verwendungen, die dauerhaft bei einer Temperatur von unter –20 °C unter normalen Betriebs- und Lagerbedingungen erfolgen:
      1. a)Litera ain Loten auf Leiterplatten,
      2. b)Litera bin der Beschichtung von Anschlüssen von elektrischen und elektronischen Komponenten und in Beschichtungen von Leiterplatten,
      3. c)Litera cin Loten zur Verbindung von Drähten und Kabeln,
      4. d)Litera din Loten zur Verbindung von Wandlern und Sensoren.
      Blei in Loten elektrischer Verbindungen mit Sensoren zur Temperaturmessung in Geräten, die für den regelmäßigen Einsatz bei Temperaturen von unter –150 °C konzipiert sind.Diese Ausnahmen laufen am 30. Juni 2021 ab.
  18. 27.Ziffer 27Blei
    • Strichaufzählungin Loten,
    • Strichaufzählungin der Beschichtung von Anschlüssen von elektrischen und elektronischen Komponenten und von Leiterplatten,
    • Strichaufzählungin Verbindungen von elektrischen Kabeln, in Abschirmungen und ummantelten Steckverbindernzur Verwendung
    1. a)Litera ain Magnetfeldern innerhalb eines Radius von 1 Meter um das Isozentrum des Magneten von medizinischen Geräten für die Magnetresonanztomographie, einschließlich der für den Einsatz innerhalb dieses Bereichs konzipierten Patienmonitore, oder
    2. b)Litera bin Magnetfeldern mit höchstens 1 Meter Abstand von den Außenflächen von Zyklotron-Magneten oder von Magneten für den Strahlentransport und die Strahlenlenkung in der Partikeltherapie.
    Läuft am 30. Juni 2020 ab.
  19. 28.Ziffer 28Blei in Loten zur Befestigung digitaler Cadmiumtellurid- und Cadmiumzinktellurid-Arraydetektoren auf Leiterplatten. Läuft am 31. Dezember 2017 ab.
  20. 29.Ziffer 29Blei in Legierungen als Supraleiter und Wärmeleiter zur Verwendung in Kühlköpfen von Kryokühlern und/oder in kryogen gekühlten Kältesonden und/oder in kryogengekühlten Potentialausgleichssystemen, in medizinischen Geräten (Kategorie 8) und/oder in Überwachungs- und kontrollinstrumenten in der Industrie. Läuft am 30. Juni 2021 ab.
  21. 30.Ziffer 30sechswertiges Chrom in Alkali-Dispensern zur Verwendung von der Herstellung von Fotokatoden in Röntgenbildverstärkern bis zum 31. Dezember 2019 und in Ersatzteilen für vor dem 1. Januar 2020 in der EU in den Verkehr gebrachte Röntgenanlagen.
(Anm2a EAG-VO seit 24.06.2020 weggefallen.: Z 31 mit Ablauf des 5.11.2017 außer Kraft getreten, vgl. BGBl. II Nr. 81/2017))Anmerkung, Ziffer 31, mit Ablauf des 5.11.2017 außer Kraft getreten, vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 81 aus 2017,))
  1. 31a.Ziffer 31 aBlei, Cadmium, sechswertiges Chrom und polybromierte Diphenylether (PBDE) in Ersatzteilen, die aus medizinischen Geräten ausgebaut und zur Reparatur oder Wiederinstandsetzung von medizinischen Geräten, einschließlich In-vitro-Diagnostika, oder von Elektronenmikroskopen und deren Zubehör, verwendet werden, sofern die Wiederverwendung im Rahmen eines überprüfbaren, in sich geschlossenen zwischenbetrieblichen Systems erfolgt und der Kunde über jede Wiederverwendung von Teilen informiert wird. Die Ausnahme läuft ab am:
    1. a)Litera a21. Juli 2021 im Falle der Verwendung in anderen medizinischen Geräten als In-vitro-Diagnostika;
    2. b)Litera b21. Juli 2023 im Falle der Verwendung in In-vitro-Diagnostika;
    3. c)Litera c21. Juli 2024 im Falle der Verwendung in Elektronenmikroskopen und deren Zubehör.
  2. 32.Ziffer 32Blei in Loten und Leiterplatten von Detektoren und Datenerfassungseinheiten für in Magnetresonanztomographen integrierte Poitronenemissionstomographen. Läuft am 31. Dezember 2019 ab.
  3. 33.Ziffer 33Blei in Loten auf bestückten Leiterplatten zur Verwendung in mobilen Medizinprodukten der Klassen IIa und IIb der Richtlinie 93/43/EWG mit Ausnahme von tragbaren Notfalldefibrillatoren. Läuft für Klasse IIa am 30. Juni 2016 und für Klasse IIb am 31. Dezember 2020 ab.Blei in Loten auf bestückten Leiterplatten zur Verwendung in mobilen Medizinprodukten der Klassen römisch II a und römisch II b der Richtlinie 93/43/EWG mit Ausnahme von tragbaren Notfalldefibrillatoren. Läuft für Klasse römisch II a am 30. Juni 2016 und für Klasse römisch II b am 31. Dezember 2020 ab.
  4. 34.Ziffer 34Blei als Aktivator in Leuchtstoffpulver von Gasentladungslampen, die als Bariumsilikat-Leuchtstoffe (BaSi2O5Pb) enthaltende Lampen zur extrakorporalen Photopherese verwendet werden. Läuft am 22. Juli 2021 ab.
  5. 35.Ziffer 35Quecksilber in Kaltkathoden-Fluoreszenz-Lampen für hintergrundbeleuchtete Flüssigkristallanzeigen mit nicht mehr als 5 mg je Lampe zur Verwendung in vor dem 22. Juli 2017 in Verkehr gebrachten industriellen Überwachungs- und Kontrollinstrumenten. Läuft am 21. Juli 2024 ab.
  6. 36.Ziffer 36Blei zur Verwendung in Einpresssteckverbindern in flexibler Zone (andere als solche des Typs „C-Press“) für industrielle Überwachungs- und Kontrollinstrumente. Läuft am 31. Dezember 2020 ab. Verwendung nach diesem Zeitpunkt gestattet in Ersatzteilen für vor dem 1. Jänner 2021 in Verkehr gebrachte industrielle Überwachungs- und Kontrollinstrumente.
  7. 37.Ziffer 37Blei in platinierten Platinelektroden zur Verwendung von Leitfähigkeitsmessungen, sofern mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
    1. a)Litera aMessungen in einem weiten Messbereich mit einem Leitfähigkeitsbereich von mehr als einer Größenordnung (z. B. Bereich zwischen 0,1 mS/m und 5 mS/m) in Laboranwendungen für unbekannte Konzentrationen;
    2. b)Litera bMessungen von Lösungen, bei denen eine Genauigkeit von +/- 1 % des Probenbereichs sowie eine hohe Korrisionsbeständigkeit der Elektrode in Bezug auf folgende Lösungen erforderlich sind:
      1. i)Litera iLösungen mit einer Azidität < pH 1;
      2. ii)Sub-Litera, i, iLösungen mit einer Alkalität > pH 13;
      3. iii)iiikorrosive, halogengashaltige Lösungen;
    3. c)Litera cMessungen von Leitfähigkeiten oberhalb 100 mS/m, die mit tragbaren Instrumenten durchgeführt werden müssen.
    Läuft am 31. Dezember 2018 ab.
  8. 38.Ziffer 38Blei in Loten in einer Schnittstelle von großflächigen Staked-Die-Elementen mit mehr als 500 Kontaktelementen je Schnittstelle zur Verwendung in Röntgendetektoren von Computertomographie- und Röntgensystemen. Läuft am 31. Dezember 2019 ab. Verwendung nach diesem Zeitpunkt gestattet in Ersatzteilen für vor dem 1. Jänner 2020 in Verkehr gebrachte Computertomographie- und Röntgensysteme.
  9. 39.Ziffer 39Blei in Mikrokanalplatten (MCPs) zur Verwendung in Geräten, die mindestens eine der folgenden Eigenschaften aufweisen:
    1. a)Litera aeine kompakte Größe des Elektronen- oder Ionendetektors, sofern der Raum für den Detektor auf höchstens 3mm/MCP (Detektordicke + Raum für den Einbau der MCP) und insgesamt 6mm begrenzt ist und eine alternative Gestaltung, bei der mehr Raum für den Detektor bliebe, wissenschaftlich und technisch nicht praktikabel ist;
    2. b)Litera beine zweidimensionale räumliche Auflösung für die Detektion von Elektronen oder Ionen, sofern mindestens eine der folgenden Eigenschaften gegeben ist:
      1. i)Litera ieine Ansprechzeit von weniger als 25 ns,
      2. ii)Sub-Litera, i, iein Probenerfassungsbereich von mehr als 149 mm²,
      3. iii)iiiein Vervielfachungsfaktor von mehr als 1,3 x 10³,
    3. c)Litera ceine Ansprechzeit von weniger als 5 ns für die Detektion von Elektronen oder Ionen;
    4. d)Litera dein Probenerfassungsbereich von mehr als 314 mm² für die Detektion von Elektronen oder Ionen;
    5. e)Litera eein Verfielfältigungsfaktor von mehr als 4,0 x 107.
    Die Ausnahme läuft ab am
    1. a)Litera a21. Juli 2021 für medizinische Geräte und Überwachungs- und Kontrollinstrumente;
    2. b)Litera b21. Juli 2023 für medizinische In-vitro-Diagnostika;
    3. c)Litera c21. Juli 2024 für industrielle Überwachungs- und Kontrollinstrumente.
  10. 40.Ziffer 40Blei in dielektrischer Keramik in Kondensatoren für eine Nennspannung von weniger als 125 V AC oder 250 V DC für industrielle Überwachungs- und Kontrollinstrumente. Läuft am 31. Dezember 2020 ab. Verwendung nach diesem Zeitpunkt gestattet in Ersatzteilen für vor dem 1. Jänner 2021 in Verkehr gebrachte industrielle Überwachungs- und Kontrollinstrumente.Blei in dielektrischer Keramik in Kondensatoren für eine Nennspannung von weniger als 125 römisch fünf AC oder 250 römisch fünf DC für industrielle Überwachungs- und Kontrollinstrumente. Läuft am 31. Dezember 2020 ab. Verwendung nach diesem Zeitpunkt gestattet in Ersatzteilen für vor dem 1. Jänner 2021 in Verkehr gebrachte industrielle Überwachungs- und Kontrollinstrumente.
  11. 41.Ziffer 41Blei als thermischer Stabilisator in Polyvinylchlorid (PVC), das als Grundwerkstoff für amperometrische, potentiometrische und konduktometrische elektrochemische Sensoren dient, die in medizinischen In-vitro-Diagnostika für die Analyse von Blut, anderen Körperflüssigkeiten und Körpergasen verwendet werden. Die Ausnahme läuft am 31. Dezember 2018 ab.
  12. 42.Ziffer 42Quecksilber in Drehübertragern in intravaskulären Ultraschallbildgebungssystemen, die für Betriebsarten mit hoher Betriebsfrequenz (> 50 MHz) geeignet sind. Die Ausnahme läuft am 30. Juni 2019 ab.
  13. 43.Ziffer 43Cadmium-Anoden in Hersch-Zellen für Sauerstoffsensoren in industriellen Überwachungs- und Kontrollinstrumenten, wenn eine Empfindlichkeit von unter 10 ppm gegeben sein muss. Die Ausnahme läuft am 15. Juli 2023 ab.

Stand vor dem 24.06.2020

In Kraft vom 06.11.2017 bis 24.06.2020
Von der Beschränkung gemäß § 4 Abs. 1 ausgenommene Verwendungen in Bezug auf medizinische Geräte und Überwachungs- und KontrollinstrumenteVon der Beschränkung gemäß Paragraph 4, Absatz eins, ausgenommene Verwendungen in Bezug auf medizinische Geräte und Überwachungs- und KontrollinstrumenteGeräte, die ionisierende Strahlung verwenden bzwAnl. nachweisen
  1. 1. Ziffer einsBlei, Cadmium und Quecksilber in Detektoren für ionisierende Strahlung
  2. 2. Ziffer 2Bleilager in Röntgenröhren
  3. 3. Ziffer 3Blei in Verstärkern von elektromagnetischer Strahlung: Mikrokanalplatte und Kapillarplatte
  4. 4. Ziffer 4Blei in Glasfritten von Röntgenröhren und Bildverstärkern und Blei in Glasfritten-Bindern zur Befestigung von Gaslasern und für Vakuumröhren, die elektromagnetische Strahlung in Elektronen umwandeln
  5. 5. Ziffer 5Blei in Abschirmungen gegen ionisierende Strahlung
  6. 6. Ziffer 6Blei in Testobjekten im Röntgenbereich
  7. 7. Ziffer 7Bleistearat-Kristalle zur Beugung von Röntgenstrahlen
  8. 8. Ziffer 8Quelle von radioaktiven Cadmiumisotopen für tragbare Röntgenfluoreszenz-Spektrometer
Sensoren, Detektoren und Elektroden
  1. 1a. Ziffer eins aBlei und Cadmium in ionenselektiven Elektroden, einschließlich Glas von pH-Elektroden
  2. 1b. Ziffer eins bBleianoden in elektrochemischen Sauerstoffsensoren
  3. 1c. Ziffer eins cBlei, Cadmium und Quecksilber in Infrarotdetektoren
  4. 1d. Ziffer eins dQuecksilber in Referenzelektroden: Quecksilberchlorid mit niedrigem Chloridgehalt, Quecksilbersulfat und Quecksilberoxid
Andere
  1. 9. Ziffer 9Cadmium in Helium-Cadmium-Lasern
  2. 10. Ziffer 10Blei und Cadmium in Atomabsorptionsspektroskopielampen
  3. 11. Ziffer 11Blei in Legierungen als Supraleiter und Wärmeleiter in der MRI
  4. 12. Ziffer 12Blei und Cadmium in metallischen Bindungen zur Herstellung von supraleitenden magnetischen Kreisen in MRI-Detektoren, SQUID-Detektoren, NMR-Detektoren (Kernspinnresonanz) oder FTMS-Detektoren (Fourier-Transform-Massenspektrometer). Läuft am 30. Juni 2021 ab.
  5. 13. Ziffer 13Blei in Gegengewichten
  6. 14. Ziffer 14Blei in piezoelektrischen Einkristallen für Ultraschallwandler
  7. 15. Ziffer 15Blei in Verbindungsloten für Ultraschallwandler
  8. 16. Ziffer 16Quecksilber in Höchstpräzisions-Kapazitäts- und Verlustfaktor-Messbrücken und in Hochfrequenz-RF-Schaltern und -Relais in Überwachungs- und Kontrollinstrumenten mit höchstens 20 mg Quecksilber je Schalter bzw. Relais
  9. 17. Ziffer 17Blei in Loten für tragbare Notfalldefibrillatoren
  10. 18. Ziffer 18Blei in Loten für Hochleistungs-Infrarot-Bildgebungsmodule zur Detektion im Bereich 8-14 μm
  11. 19. Ziffer 19Blei in LCoS-Displays (Flüssigkristall auf Silizium)
  12. 20. Ziffer 20Cadmium in Messfiltern für Röntgenstrahlen
  13. 21.Ziffer 21Cadmium in Leuchtstoffbeschichtungen in Bildverstärkern für Röntgenbilder bis zum 31. Dezember 2019 sowie in Ersatzteilen für vor dem 1. Januar 2020 in der EU in den Verkehr gebrachte Röntgenanlagen.
  14. 22.Ziffer 22Bleiacetatmarker zur Verwendung in sterotaktischen Kopfrahmen bei der Computertomographie und der Magnetresonanztomographie sowie in Positionierungssystemen für Gammastrahlen- und Partikeltherapiegeräte. Läuft am 30. Juni 2021 ab.
  15. 23.Ziffer 23Blei als Legierungselement für ionisierender Strahlung ausgesetzte Lager und Verschleißflächen in medizinischen Geräten. Läuft am 30. Juni 2021 ab.
  16. 24.Ziffer 24Blei zur Herstellung vakuumdichter Verbindungen zwischen Aluminium und Stahl in Röntgenbildverstärkern. Läuft am 31. Dezember 2019 ab.
  17. 25.Ziffer 25Blei in Oberflächenbeschichtungen von Einsteckpressverbindern, die nicht magnetische Verbinder erfordern und dauerhaft bei einer Temparatur von unter 20°C unter normalen Betriebs- und Lagerbedingungen verwendet werden. Läuft am 30. Juni 2021 ab.
    1. 26.Ziffer 26Blei bei folgenden Verwendungen, die dauerhaft bei einer Temperatur von unter –20 °C unter normalen Betriebs- und Lagerbedingungen erfolgen:
      1. a)Litera ain Loten auf Leiterplatten,
      2. b)Litera bin der Beschichtung von Anschlüssen von elektrischen und elektronischen Komponenten und in Beschichtungen von Leiterplatten,
      3. c)Litera cin Loten zur Verbindung von Drähten und Kabeln,
      4. d)Litera din Loten zur Verbindung von Wandlern und Sensoren.
      Blei in Loten elektrischer Verbindungen mit Sensoren zur Temperaturmessung in Geräten, die für den regelmäßigen Einsatz bei Temperaturen von unter –150 °C konzipiert sind.Diese Ausnahmen laufen am 30. Juni 2021 ab.
  18. 27.Ziffer 27Blei
    • Strichaufzählungin Loten,
    • Strichaufzählungin der Beschichtung von Anschlüssen von elektrischen und elektronischen Komponenten und von Leiterplatten,
    • Strichaufzählungin Verbindungen von elektrischen Kabeln, in Abschirmungen und ummantelten Steckverbindernzur Verwendung
    1. a)Litera ain Magnetfeldern innerhalb eines Radius von 1 Meter um das Isozentrum des Magneten von medizinischen Geräten für die Magnetresonanztomographie, einschließlich der für den Einsatz innerhalb dieses Bereichs konzipierten Patienmonitore, oder
    2. b)Litera bin Magnetfeldern mit höchstens 1 Meter Abstand von den Außenflächen von Zyklotron-Magneten oder von Magneten für den Strahlentransport und die Strahlenlenkung in der Partikeltherapie.
    Läuft am 30. Juni 2020 ab.
  19. 28.Ziffer 28Blei in Loten zur Befestigung digitaler Cadmiumtellurid- und Cadmiumzinktellurid-Arraydetektoren auf Leiterplatten. Läuft am 31. Dezember 2017 ab.
  20. 29.Ziffer 29Blei in Legierungen als Supraleiter und Wärmeleiter zur Verwendung in Kühlköpfen von Kryokühlern und/oder in kryogen gekühlten Kältesonden und/oder in kryogengekühlten Potentialausgleichssystemen, in medizinischen Geräten (Kategorie 8) und/oder in Überwachungs- und kontrollinstrumenten in der Industrie. Läuft am 30. Juni 2021 ab.
  21. 30.Ziffer 30sechswertiges Chrom in Alkali-Dispensern zur Verwendung von der Herstellung von Fotokatoden in Röntgenbildverstärkern bis zum 31. Dezember 2019 und in Ersatzteilen für vor dem 1. Januar 2020 in der EU in den Verkehr gebrachte Röntgenanlagen.
(Anm2a EAG-VO seit 24.06.2020 weggefallen.: Z 31 mit Ablauf des 5.11.2017 außer Kraft getreten, vgl. BGBl. II Nr. 81/2017))Anmerkung, Ziffer 31, mit Ablauf des 5.11.2017 außer Kraft getreten, vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 81 aus 2017,))
  1. 31a.Ziffer 31 aBlei, Cadmium, sechswertiges Chrom und polybromierte Diphenylether (PBDE) in Ersatzteilen, die aus medizinischen Geräten ausgebaut und zur Reparatur oder Wiederinstandsetzung von medizinischen Geräten, einschließlich In-vitro-Diagnostika, oder von Elektronenmikroskopen und deren Zubehör, verwendet werden, sofern die Wiederverwendung im Rahmen eines überprüfbaren, in sich geschlossenen zwischenbetrieblichen Systems erfolgt und der Kunde über jede Wiederverwendung von Teilen informiert wird. Die Ausnahme läuft ab am:
    1. a)Litera a21. Juli 2021 im Falle der Verwendung in anderen medizinischen Geräten als In-vitro-Diagnostika;
    2. b)Litera b21. Juli 2023 im Falle der Verwendung in In-vitro-Diagnostika;
    3. c)Litera c21. Juli 2024 im Falle der Verwendung in Elektronenmikroskopen und deren Zubehör.
  2. 32.Ziffer 32Blei in Loten und Leiterplatten von Detektoren und Datenerfassungseinheiten für in Magnetresonanztomographen integrierte Poitronenemissionstomographen. Läuft am 31. Dezember 2019 ab.
  3. 33.Ziffer 33Blei in Loten auf bestückten Leiterplatten zur Verwendung in mobilen Medizinprodukten der Klassen IIa und IIb der Richtlinie 93/43/EWG mit Ausnahme von tragbaren Notfalldefibrillatoren. Läuft für Klasse IIa am 30. Juni 2016 und für Klasse IIb am 31. Dezember 2020 ab.Blei in Loten auf bestückten Leiterplatten zur Verwendung in mobilen Medizinprodukten der Klassen römisch II a und römisch II b der Richtlinie 93/43/EWG mit Ausnahme von tragbaren Notfalldefibrillatoren. Läuft für Klasse römisch II a am 30. Juni 2016 und für Klasse römisch II b am 31. Dezember 2020 ab.
  4. 34.Ziffer 34Blei als Aktivator in Leuchtstoffpulver von Gasentladungslampen, die als Bariumsilikat-Leuchtstoffe (BaSi2O5Pb) enthaltende Lampen zur extrakorporalen Photopherese verwendet werden. Läuft am 22. Juli 2021 ab.
  5. 35.Ziffer 35Quecksilber in Kaltkathoden-Fluoreszenz-Lampen für hintergrundbeleuchtete Flüssigkristallanzeigen mit nicht mehr als 5 mg je Lampe zur Verwendung in vor dem 22. Juli 2017 in Verkehr gebrachten industriellen Überwachungs- und Kontrollinstrumenten. Läuft am 21. Juli 2024 ab.
  6. 36.Ziffer 36Blei zur Verwendung in Einpresssteckverbindern in flexibler Zone (andere als solche des Typs „C-Press“) für industrielle Überwachungs- und Kontrollinstrumente. Läuft am 31. Dezember 2020 ab. Verwendung nach diesem Zeitpunkt gestattet in Ersatzteilen für vor dem 1. Jänner 2021 in Verkehr gebrachte industrielle Überwachungs- und Kontrollinstrumente.
  7. 37.Ziffer 37Blei in platinierten Platinelektroden zur Verwendung von Leitfähigkeitsmessungen, sofern mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
    1. a)Litera aMessungen in einem weiten Messbereich mit einem Leitfähigkeitsbereich von mehr als einer Größenordnung (z. B. Bereich zwischen 0,1 mS/m und 5 mS/m) in Laboranwendungen für unbekannte Konzentrationen;
    2. b)Litera bMessungen von Lösungen, bei denen eine Genauigkeit von +/- 1 % des Probenbereichs sowie eine hohe Korrisionsbeständigkeit der Elektrode in Bezug auf folgende Lösungen erforderlich sind:
      1. i)Litera iLösungen mit einer Azidität < pH 1;
      2. ii)Sub-Litera, i, iLösungen mit einer Alkalität > pH 13;
      3. iii)iiikorrosive, halogengashaltige Lösungen;
    3. c)Litera cMessungen von Leitfähigkeiten oberhalb 100 mS/m, die mit tragbaren Instrumenten durchgeführt werden müssen.
    Läuft am 31. Dezember 2018 ab.
  8. 38.Ziffer 38Blei in Loten in einer Schnittstelle von großflächigen Staked-Die-Elementen mit mehr als 500 Kontaktelementen je Schnittstelle zur Verwendung in Röntgendetektoren von Computertomographie- und Röntgensystemen. Läuft am 31. Dezember 2019 ab. Verwendung nach diesem Zeitpunkt gestattet in Ersatzteilen für vor dem 1. Jänner 2020 in Verkehr gebrachte Computertomographie- und Röntgensysteme.
  9. 39.Ziffer 39Blei in Mikrokanalplatten (MCPs) zur Verwendung in Geräten, die mindestens eine der folgenden Eigenschaften aufweisen:
    1. a)Litera aeine kompakte Größe des Elektronen- oder Ionendetektors, sofern der Raum für den Detektor auf höchstens 3mm/MCP (Detektordicke + Raum für den Einbau der MCP) und insgesamt 6mm begrenzt ist und eine alternative Gestaltung, bei der mehr Raum für den Detektor bliebe, wissenschaftlich und technisch nicht praktikabel ist;
    2. b)Litera beine zweidimensionale räumliche Auflösung für die Detektion von Elektronen oder Ionen, sofern mindestens eine der folgenden Eigenschaften gegeben ist:
      1. i)Litera ieine Ansprechzeit von weniger als 25 ns,
      2. ii)Sub-Litera, i, iein Probenerfassungsbereich von mehr als 149 mm²,
      3. iii)iiiein Vervielfachungsfaktor von mehr als 1,3 x 10³,
    3. c)Litera ceine Ansprechzeit von weniger als 5 ns für die Detektion von Elektronen oder Ionen;
    4. d)Litera dein Probenerfassungsbereich von mehr als 314 mm² für die Detektion von Elektronen oder Ionen;
    5. e)Litera eein Verfielfältigungsfaktor von mehr als 4,0 x 107.
    Die Ausnahme läuft ab am
    1. a)Litera a21. Juli 2021 für medizinische Geräte und Überwachungs- und Kontrollinstrumente;
    2. b)Litera b21. Juli 2023 für medizinische In-vitro-Diagnostika;
    3. c)Litera c21. Juli 2024 für industrielle Überwachungs- und Kontrollinstrumente.
  10. 40.Ziffer 40Blei in dielektrischer Keramik in Kondensatoren für eine Nennspannung von weniger als 125 V AC oder 250 V DC für industrielle Überwachungs- und Kontrollinstrumente. Läuft am 31. Dezember 2020 ab. Verwendung nach diesem Zeitpunkt gestattet in Ersatzteilen für vor dem 1. Jänner 2021 in Verkehr gebrachte industrielle Überwachungs- und Kontrollinstrumente.Blei in dielektrischer Keramik in Kondensatoren für eine Nennspannung von weniger als 125 römisch fünf AC oder 250 römisch fünf DC für industrielle Überwachungs- und Kontrollinstrumente. Läuft am 31. Dezember 2020 ab. Verwendung nach diesem Zeitpunkt gestattet in Ersatzteilen für vor dem 1. Jänner 2021 in Verkehr gebrachte industrielle Überwachungs- und Kontrollinstrumente.
  11. 41.Ziffer 41Blei als thermischer Stabilisator in Polyvinylchlorid (PVC), das als Grundwerkstoff für amperometrische, potentiometrische und konduktometrische elektrochemische Sensoren dient, die in medizinischen In-vitro-Diagnostika für die Analyse von Blut, anderen Körperflüssigkeiten und Körpergasen verwendet werden. Die Ausnahme läuft am 31. Dezember 2018 ab.
  12. 42.Ziffer 42Quecksilber in Drehübertragern in intravaskulären Ultraschallbildgebungssystemen, die für Betriebsarten mit hoher Betriebsfrequenz (> 50 MHz) geeignet sind. Die Ausnahme läuft am 30. Juni 2019 ab.
  13. 43.Ziffer 43Cadmium-Anoden in Hersch-Zellen für Sauerstoffsensoren in industriellen Überwachungs- und Kontrollinstrumenten, wenn eine Empfindlichkeit von unter 10 ppm gegeben sein muss. Die Ausnahme läuft am 15. Juli 2023 ab.

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