§ 11 EAVG 2012 Vollziehung

Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.12.2012 bis 31.12.9999

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist hinsichtlich der Informationspflicht von Immobilienmaklern nach § 3 der Bundesminister für Wirtschaft, Jugend und Familie und im Übrigen die Bundesministerin für Justiz betraut.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.12.2012 bis 31.12.9999

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist hinsichtlich der Informationspflicht von Immobilienmaklern nach § 3 der Bundesminister für Wirtschaft, Jugend und Familie und im Übrigen die Bundesministerin für Justiz betraut.

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