§ 12 TDBG 2012 Datenschutzrechtlich Verantwortlicher

Transparenzdatenbankgesetz 2012

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.05.2018 bis 31.12.9999

Der Bundesminister für Finanzen ist datenschutzrechtlicher Auftraggeber datenschutzrechtlich Verantwortlicher (im Sinne des § 4 Z 4 DSG 2000Folgenden: „Verantwortlicher“) für die Transparenzdatenbank und das Transparenzportal. Er hat deren Einrichtung und Betrieb zu gewährleisten.

Stand vor dem 24.05.2018

In Kraft vom 15.11.2012 bis 24.05.2018

Der Bundesminister für Finanzen ist datenschutzrechtlicher Auftraggeber datenschutzrechtlich Verantwortlicher (im Sinne des § 4 Z 4 DSG 2000Folgenden: „Verantwortlicher“) für die Transparenzdatenbank und das Transparenzportal. Er hat deren Einrichtung und Betrieb zu gewährleisten.

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