Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Für die Verzeichnung sind Drucksorten nach dem Muster in Anlage D, allenfalls Einlageblätter nach dem Muster in Anlage A, beziehungsweise C zu verwenden; sie müssen rechts oben deutlich den Ausdruck „Aufnahmeblatt'' tragen.
(3) Pläne und Urkunden, die eine verzeichnete Anlage betreffen, sind von der Aufnahmegruppe sicherzustellen; soweit solche fehlen, ist in die betreffende Spalte des Aufnahmeblattes der Vermerk „Urkunden nicht vorhanden'' zu setzen. Für fehlende Pläne sind Skizzen anzufertigen.
(4) Anlagen, die mit den sichergestellten Urkunden nicht übereinstimmen oder für die nicht genügend Urkunden vorliegen, sind von der Aufnahmegruppe, nach sorgfältiger Vermessung, im Aufnahmeblatt genau zu beschreiben.
(2) Für die Verzeichnung sind Drucksorten nach dem Muster in Anlage D, allenfalls Einlageblätter nach dem Muster in Anlage A, beziehungsweise C zu verwenden; sie müssen rechts oben deutlich den Ausdruck „Aufnahmeblatt'' tragen.
(3) Pläne und Urkunden, die eine verzeichnete Anlage betreffen, sind von der Aufnahmegruppe sicherzustellen; soweit solche fehlen, ist in die betreffende Spalte des Aufnahmeblattes der Vermerk „Urkunden nicht vorhanden'' zu setzen. Für fehlende Pläne sind Skizzen anzufertigen.
(4) Anlagen, die mit den sichergestellten Urkunden nicht übereinstimmen oder für die nicht genügend Urkunden vorliegen, sind von der Aufnahmegruppe, nach sorgfältiger Vermessung, im Aufnahmeblatt genau zu beschreiben.