§ 36 WBV (weggefallen)

Wasserbuchverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2020 bis 31.12.9999
§ 36 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. Werden durch einen Wasserrechtsbescheid, der die Grundlage eines Wasserbuchbescheides bildet, verschiedene Wasserbenützungsrechte berührt, so sind für diese gesonderte Wasserbuchbescheide zu erlassen.

Stand vor dem 30.06.2020

In Kraft vom 01.11.1948 bis 30.06.2020
§ 36 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. Werden durch einen Wasserrechtsbescheid, der die Grundlage eines Wasserbuchbescheides bildet, verschiedene Wasserbenützungsrechte berührt, so sind für diese gesonderte Wasserbuchbescheide zu erlassen.

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