§ 34 WBV (weggefallen)

Wasserbuchverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2020 bis 31.12.9999
§ 34 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. Bei Änderungen an eingetragenen Wasserbenutzungsrechten ist der Wortlaut der bisherigen Eintragung zu berichtigen oder zu ergänzen, erforderlichenfalls neu festzulegen.

Stand vor dem 30.06.2020

In Kraft vom 01.11.1948 bis 30.06.2020
§ 34 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. Bei Änderungen an eingetragenen Wasserbenutzungsrechten ist der Wortlaut der bisherigen Eintragung zu berichtigen oder zu ergänzen, erforderlichenfalls neu festzulegen.

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