§ 27 WBV (weggefallen)

Wasserbuchverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2020 bis 31.12.9999
§ 27 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. Die Anhänge zum Wasserbuch werden auf Grund von wasserrechtlichen Entscheidungen oder von entsprechend belegten Parteianträgen geführt; ein Wasserbuchbescheid ist hiefür nicht erforderlich.

Stand vor dem 30.06.2020

In Kraft vom 01.11.1948 bis 30.06.2020
§ 27 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. Die Anhänge zum Wasserbuch werden auf Grund von wasserrechtlichen Entscheidungen oder von entsprechend belegten Parteianträgen geführt; ein Wasserbuchbescheid ist hiefür nicht erforderlich.

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