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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
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Die Anhänge zum Wasserbuch werden auf Grund von wasserrechtlichen Entscheidungen oder von entsprechend belegten Parteianträgen geführt; ein Wasserbuchbescheid ist hiefür nicht erforderlich§ 27 WBV seit 30.06.2020 weggefallen.
Die Anhänge zum Wasserbuch werden auf Grund von wasserrechtlichen Entscheidungen oder von entsprechend belegten Parteianträgen geführt; ein Wasserbuchbescheid ist hiefür nicht erforderlich§ 27 WBV seit 30.06.2020 weggefallen.