Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Durch spätere Wasserbuchbescheide notwendig werdende Änderungen einer Eintragung sind so durchzuführen, daß die mit roter Tinte durchzustreichende ursprüngliche Eintragung vollkommen leserlich bleibt.
(3) Wird gemäß § 34 das Wasserbenutzungsrecht neu eingetragen, so ist das alte Einlageblatt mit einem entsprechenden Vermerk kreuzweise zu durchstreichen und bei den gelöschten Blättern einzureihen.
(2) Durch spätere Wasserbuchbescheide notwendig werdende Änderungen einer Eintragung sind so durchzuführen, daß die mit roter Tinte durchzustreichende ursprüngliche Eintragung vollkommen leserlich bleibt.
(3) Wird gemäß § 34 das Wasserbenutzungsrecht neu eingetragen, so ist das alte Einlageblatt mit einem entsprechenden Vermerk kreuzweise zu durchstreichen und bei den gelöschten Blättern einzureihen.