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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Der Wasserbuchführer hat ferner die entsprechenden Einzeichnungen im Gewässerblatt vorzunehmen und die Übersichten und Verzeichnisse auf dem laufenden zu halten.
(3) Nach erfolgter Eintragung ist der Wasserbuchbescheid mit den beigelegten Urkunden und Plänen in die Urkundensammlung einzureihen.
(2) Der Wasserbuchführer hat ferner die entsprechenden Einzeichnungen im Gewässerblatt vorzunehmen und die Übersichten und Verzeichnisse auf dem laufenden zu halten.
(3) Nach erfolgter Eintragung ist der Wasserbuchbescheid mit den beigelegten Urkunden und Plänen in die Urkundensammlung einzureihen.