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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
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In einem weiteren Anhang zum Wasserbuch sind auf Antrag des Inhabers ständige Wassernutzungen gemäß § 107, Abs§ 17 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. (3), WRG. mit Art und Maß der Nutzung und mit der Liegenschaft, deren Zwecken sie dienen, gemeindeweise zu verzeichnen. In einem weiteren Anhang zum Wasserbuch sind auf Antrag des Inhabers ständige Wassernutzungen gemäß Paragraph 107,, Abs. (3), WRG. mit Art und Maß der Nutzung und mit der Liegenschaft, deren Zwecken sie dienen, gemeindeweise zu verzeichnen.
In einem weiteren Anhang zum Wasserbuch sind auf Antrag des Inhabers ständige Wassernutzungen gemäß § 107, Abs§ 17 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. (3), WRG. mit Art und Maß der Nutzung und mit der Liegenschaft, deren Zwecken sie dienen, gemeindeweise zu verzeichnen. In einem weiteren Anhang zum Wasserbuch sind auf Antrag des Inhabers ständige Wassernutzungen gemäß Paragraph 107,, Abs. (3), WRG. mit Art und Maß der Nutzung und mit der Liegenschaft, deren Zwecken sie dienen, gemeindeweise zu verzeichnen.