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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Mit einem Wasserbenutzungsrecht im Zusammenhang stehende Quellen oder gegen das Erdinnere verschwindende Wasserläufe sind in das Gewässerblatt jenes Gewässers mitaufzunehmen, in dessen Einzugsgebiet der obertags verlaufende Teil liegt.
(2) Mit einem Wasserbenutzungsrecht im Zusammenhang stehende Quellen oder gegen das Erdinnere verschwindende Wasserläufe sind in das Gewässerblatt jenes Gewässers mitaufzunehmen, in dessen Einzugsgebiet der obertags verlaufende Teil liegt.