§ 2 WBV (weggefallen)

Wasserbuchverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2020 bis 31.12.9999
Paragraph 2,

Die Übersichtsmappe hat zu enthalten:

  1. a)Litera aden Zeichenschlüssel, in dem die konventionellen Zeichen für die Übersichtskarte und die Gewässerblätter zusammengestellt und erklärt sind;
  2. b)Litera bdie Übersichtskarte des Bezirkes, auf Karton aufgezogen, in einem der üblichen Maßstäbe;
  3. c)Litera cdas Gewässerverzeichnis.
§ 2 WBV seit 30.06.2020 weggefallen.

Stand vor dem 30.06.2020

In Kraft vom 01.11.1948 bis 30.06.2020
Paragraph 2,

Die Übersichtsmappe hat zu enthalten:

  1. a)Litera aden Zeichenschlüssel, in dem die konventionellen Zeichen für die Übersichtskarte und die Gewässerblätter zusammengestellt und erklärt sind;
  2. b)Litera bdie Übersichtskarte des Bezirkes, auf Karton aufgezogen, in einem der üblichen Maßstäbe;
  3. c)Litera cdas Gewässerverzeichnis.
§ 2 WBV seit 30.06.2020 weggefallen.

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