§ 2 WBV (weggefallen)

Wasserbuchverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2020 bis 31.12.9999
§ 2 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. Die Übersichtsmappe hat zu enthalten:

a)

den Zeichenschlüssel, in dem die konventionellen Zeichen für die Übersichtskarte und die Gewässerblätter zusammengestellt und erklärt sind;

b)

die Übersichtskarte des Bezirkes, auf Karton aufgezogen, in einem der üblichen Maßstäbe;

c)

das Gewässerverzeichnis.

Stand vor dem 30.06.2020

In Kraft vom 01.11.1948 bis 30.06.2020
§ 2 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. Die Übersichtsmappe hat zu enthalten:

a)

den Zeichenschlüssel, in dem die konventionellen Zeichen für die Übersichtskarte und die Gewässerblätter zusammengestellt und erklärt sind;

b)

die Übersichtskarte des Bezirkes, auf Karton aufgezogen, in einem der üblichen Maßstäbe;

c)

das Gewässerverzeichnis.

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