Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Die Änderungen des § 1 Z 4, 5 und 6, § 3 Abs. 1a bis 5, § 4 Z 3a, § 5 Abs. 1 Z 1, 5 und 6, Abs. 2 Z 7, 8 und 9, § 11 samt Überschrift und § 13 samt Überschrift in der Fassung BGBl. II Nr. 365/2015 treten mit 1. März 2016 in Kraft.
(2) Die Änderungen des § 1 Z 4, 5 und 6, § 3 Abs. 1a bis 5, § 4 Z 3a, § 5 Abs. 1 Z 1, 5 und 6, Abs. 2 Z 7, 8 und 9, § 11 samt Überschrift und § 13 samt Überschrift in der Fassung BGBl. II Nr. 365/2015 treten mit 1. März 2016 in Kraft.