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Legende:
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Die Interoperabilität von Diensten beim aufnehmenden Mobil-Telefondienstebetreiber, die über übertragene Rufnummern erbracht werden, darf gegenüber jenen Diensten, die vom aufnehmenden Mobil-Telefondienstebetreiber über nicht übertragene Rufnummern erbracht werden, nicht eingeschränkt sein NÜV 2012 seit 30.06.2022 weggefallen.
Die Interoperabilität von Diensten beim aufnehmenden Mobil-Telefondienstebetreiber, die über übertragene Rufnummern erbracht werden, darf gegenüber jenen Diensten, die vom aufnehmenden Mobil-Telefondienstebetreiber über nicht übertragene Rufnummern erbracht werden, nicht eingeschränkt sein NÜV 2012 seit 30.06.2022 weggefallen.