§ 2 WDV (weggefallen)

Weingesetz-Durchsetzungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 18.11.2009 bis 31.12.9999
§ 2 WDV (weggefallen) seit 18.11.2009 weggefallen.Paragraph 2,

Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft zur Durchsetzung des gemeinschaftlichen Weinrechts, BGBl. II Nr. 312/1998, außer Kraft. Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft zur Durchsetzung des gemeinschaftlichen Weinrechts, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 312 aus 1998,, außer Kraft.

Stand vor dem 17.11.2009

In Kraft vom 27.04.2001 bis 17.11.2009
§ 2 WDV (weggefallen) seit 18.11.2009 weggefallen.Paragraph 2,

Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft zur Durchsetzung des gemeinschaftlichen Weinrechts, BGBl. II Nr. 312/1998, außer Kraft. Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft zur Durchsetzung des gemeinschaftlichen Weinrechts, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 312 aus 1998,, außer Kraft.

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