§ 11 RAVG

Ratingagenturenvollzugsgesetz 

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 27.07.2017 bis 31.12.9999

(1) § 5 Abs. 1 und 2 in der Fassung des 2. Stabilitätsgesetzes 2012, BGBl. I Nr. 35/2012, tritt mit 1. Mai 2012 in Kraft.

(2) § 6 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 70/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(3) § 1 Abs. 1, § 2 dritter Satz, § 3 Abs. 1 dritter Satz und § 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 98/2014 treten am 1. Jänner 2015 in Kraft.

(4) § 6 Abs. 2 und 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 107/2017 tritt mit Ablauf des 2. Jänner 2018 außer Kraft.

Stand vor dem 26.07.2017

In Kraft vom 30.12.2014 bis 26.07.2017

(1) § 5 Abs. 1 und 2 in der Fassung des 2. Stabilitätsgesetzes 2012, BGBl. I Nr. 35/2012, tritt mit 1. Mai 2012 in Kraft.

(2) § 6 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 70/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(3) § 1 Abs. 1, § 2 dritter Satz, § 3 Abs. 1 dritter Satz und § 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 98/2014 treten am 1. Jänner 2015 in Kraft.

(4) § 6 Abs. 2 und 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 107/2017 tritt mit Ablauf des 2. Jänner 2018 außer Kraft.

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