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(2) Die Verordnung betreffend die Anerkennung von Kalibrierscheinen und Kalibrierergebnissen, BGBl. II Nr. 427/1999, tritt mit Ablauf des xx.xx.2012 außer Kraft.
(3) Die Geltung der Akkreditierungsgebührenverordnung, BGBl. Nr. 70/1994, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 490/2001, der Akkreditierungsversicherungsverordnung, BGBl. II Nr. 13/1997, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 490/2001 und der Akkreditierungszeichenverordnung, BGBl. II Nr. 380/2008, werden durch die Aufhebung nicht berührt.
(4) Die §§ 1 bis 4, 7, 8 und 10 bis 12 der Kalibrierdienstverordnung, BGBl. Nr. 42/1994 in der Fassung BGBl. II Nr. 490/2001, werden aufgehoben.
(2) Die Verordnung betreffend die Anerkennung von Kalibrierscheinen und Kalibrierergebnissen, BGBl. II Nr. 427/1999, tritt mit Ablauf des xx.xx.2012 außer Kraft.
(3) Die Geltung der Akkreditierungsgebührenverordnung, BGBl. Nr. 70/1994, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 490/2001, der Akkreditierungsversicherungsverordnung, BGBl. II Nr. 13/1997, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 490/2001 und der Akkreditierungszeichenverordnung, BGBl. II Nr. 380/2008, werden durch die Aufhebung nicht berührt.
(4) Die §§ 1 bis 4, 7, 8 und 10 bis 12 der Kalibrierdienstverordnung, BGBl. Nr. 42/1994 in der Fassung BGBl. II Nr. 490/2001, werden aufgehoben.