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Ärztepoolverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 22.01.2008 bis 31.12.9999

Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Ermächtigung von Ärzten zur Durchführung von Untersuchungen gemäß § 5 StVO (Ärztepoolverordnung-ÄpV)
StF: BGBl. II Nr. 21/2008

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 5a Abs. 4 der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159/1960, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 152/2006, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend und dem Bundesminister für Inneres verordnet:

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 22.01.2008 bis 31.12.9999

Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Ermächtigung von Ärzten zur Durchführung von Untersuchungen gemäß § 5 StVO (Ärztepoolverordnung-ÄpV)
StF: BGBl. II Nr. 21/2008

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 5a Abs. 4 der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159/1960, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 152/2006, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend und dem Bundesminister für Inneres verordnet:

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