§ 28 KRV (weggefallen)

Krankenanstaltenkostenrechnungsverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
Die primären Kostenarten für Energie sind in der Hauptgruppe 7 des MLV angeführt§ 28 KRV seit 31.12.2018 weggefallen. Im übrigen gilt § 27 sinngemäß.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.01.1997 bis 31.12.2018
Die primären Kostenarten für Energie sind in der Hauptgruppe 7 des MLV angeführt§ 28 KRV seit 31.12.2018 weggefallen. Im übrigen gilt § 27 sinngemäß.

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