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Die nichtmedizinischen Gebrauchsgüter sind in der Hauptgruppe 5 des MLV angeführt. Für die Erfassung, Bewertung und Zuordnung der nichtmedizinischen Gebrauchsgüter sind die Bestimmungen des § 24 sinngemäß anzuwenden. Die nichtmedizinischen Gebrauchsgüter sind in der Hauptgruppe 5 des MLV angeführt. Für die Erfassung, Bewertung und Zuordnung der nichtmedizinischen Gebrauchsgüter sind die Bestimmungen des Paragraph 24, sinngemäß anzuwenden.
Die nichtmedizinischen Gebrauchsgüter sind in der Hauptgruppe 5 des MLV angeführt. Für die Erfassung, Bewertung und Zuordnung der nichtmedizinischen Gebrauchsgüter sind die Bestimmungen des § 24 sinngemäß anzuwenden. Die nichtmedizinischen Gebrauchsgüter sind in der Hauptgruppe 5 des MLV angeführt. Für die Erfassung, Bewertung und Zuordnung der nichtmedizinischen Gebrauchsgüter sind die Bestimmungen des Paragraph 24, sinngemäß anzuwenden.