§ 23 KRV (weggefallen)

Krankenanstaltenkostenrechnungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
Die medizinischen Verbrauchsgüter sind in der Hauptgruppe 2 des MLV angeführt§ 23 KRV seit 31.12.2018 weggefallen. Sie sind laufend zum Zeitpunkt der Abfassung in den Aufzeichnungen über Verbrauchsgüter zu erfassen und ihre Kosten sind auf Grund der Einstandswerte zu ermitteln und den Kostenstellen zuzuordnen.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.01.1997 bis 31.12.2018
Die medizinischen Verbrauchsgüter sind in der Hauptgruppe 2 des MLV angeführt§ 23 KRV seit 31.12.2018 weggefallen. Sie sind laufend zum Zeitpunkt der Abfassung in den Aufzeichnungen über Verbrauchsgüter zu erfassen und ihre Kosten sind auf Grund der Einstandswerte zu ermitteln und den Kostenstellen zuzuordnen.

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