§ 8 KRV (weggefallen)

Krankenanstaltenkostenrechnungsverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
Der Kostenstellenkatalog (Anlage 3) ist das Verzeichnis aller in Krankenanstalten vorgesehenen Kostenstellen§ 8 KRV seit 31.12.2018 weggefallen. Jede Kostenstelle des Kostenstellenkataloges ist bundeseinheitlich mit einem Funktionscode klassifiziert.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.01.1997 bis 31.12.2018
Der Kostenstellenkatalog (Anlage 3) ist das Verzeichnis aller in Krankenanstalten vorgesehenen Kostenstellen§ 8 KRV seit 31.12.2018 weggefallen. Jede Kostenstelle des Kostenstellenkataloges ist bundeseinheitlich mit einem Funktionscode klassifiziert.

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