§ 10 PVV 2011 (weggefallen)

Produkte-Verbrauchsangabenverordnung 2011

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.12.2022 bis 31.12.9999
(1) § 5 Abs. 4, 7 und 8 tritt mit 31. Juli§ 10 PVV 2011 in Kraftseit 27.12.2022 weggefallen. Die übrigen Bestimmungen dieser Verordnung treten mit 20. Juli 2011 in Kraft, gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Grundsätze der Verbrauchsangaben bei elektrisch betriebenen Haushaltsgeräten (Haushaltsgeräte-Verbrauchsangabenverordnung), BGBl. Nr. 568/1994, außer Kraft.

(2) Die Verordnungen des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Verbrauchsangaben bei elektrischen Haushaltsgeschirrspülern (Geschirrspüler-Verbrauchsangabenverordnung), BGBl. II Nr. 182/1999, geändert durch BGBl. II Nr. 192/2007, und bei elektrischen Haushaltswaschmaschinen (Waschmaschinen-Verbrauchsangabenverordnung), BGBl. Nr. 580/1996, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 192/2007, treten mit 20. Dezember 2011 außer Kraft.

(3) Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Verbrauchsangaben bei elektrischen Haushaltskühl- und -gefriergeräten sowie entsprechenden Kombinationsgeräten (Kühlgeräte-Verbrauchsangabenverordnung), BGBl. Nr. 569/1994, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 103/2005, sowie die Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie über die Kennzeichnung netzbetriebener Farbfernsehgeräte mit und ohne Bereitschaftsstellung, BGBl. Nr. 39/1983, treten mit 30. November 2011 außer Kraft.

Stand vor dem 27.12.2022

In Kraft vom 20.07.2011 bis 27.12.2022
(1) § 5 Abs. 4, 7 und 8 tritt mit 31. Juli§ 10 PVV 2011 in Kraftseit 27.12.2022 weggefallen. Die übrigen Bestimmungen dieser Verordnung treten mit 20. Juli 2011 in Kraft, gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Grundsätze der Verbrauchsangaben bei elektrisch betriebenen Haushaltsgeräten (Haushaltsgeräte-Verbrauchsangabenverordnung), BGBl. Nr. 568/1994, außer Kraft.

(2) Die Verordnungen des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Verbrauchsangaben bei elektrischen Haushaltsgeschirrspülern (Geschirrspüler-Verbrauchsangabenverordnung), BGBl. II Nr. 182/1999, geändert durch BGBl. II Nr. 192/2007, und bei elektrischen Haushaltswaschmaschinen (Waschmaschinen-Verbrauchsangabenverordnung), BGBl. Nr. 580/1996, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 192/2007, treten mit 20. Dezember 2011 außer Kraft.

(3) Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Verbrauchsangaben bei elektrischen Haushaltskühl- und -gefriergeräten sowie entsprechenden Kombinationsgeräten (Kühlgeräte-Verbrauchsangabenverordnung), BGBl. Nr. 569/1994, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 103/2005, sowie die Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie über die Kennzeichnung netzbetriebener Farbfernsehgeräte mit und ohne Bereitschaftsstellung, BGBl. Nr. 39/1983, treten mit 30. November 2011 außer Kraft.

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