§ 8 PVV 2011 (weggefallen)

Produkte-Verbrauchsangabenverordnung 2011

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.12.2022 bis 31.12.9999
Werden staatliche Produktanreize geschaffen, die sowohl auf Endverbraucher abzielen, die hocheffiziente Produkte verwenden, als auch auf Unternehmen, die solche Produkte vertreiben und herstellen, so sind die Leistungsniveaus in Klassen gemäß der Festlegung in der mitgeltenden Rechtsvorschrift auszudrücken, es sei denn, es werden Leistungsniveaus vorgeschrieben, die oberhalb der Schwelle für die höchste Energieeffizienzklasse in der mitgeltenden Rechtsvorschrift liegen§ 8 PVV 2011 seit 27.12.2022 weggefallen.

Stand vor dem 27.12.2022

In Kraft vom 20.07.2011 bis 27.12.2022
Werden staatliche Produktanreize geschaffen, die sowohl auf Endverbraucher abzielen, die hocheffiziente Produkte verwenden, als auch auf Unternehmen, die solche Produkte vertreiben und herstellen, so sind die Leistungsniveaus in Klassen gemäß der Festlegung in der mitgeltenden Rechtsvorschrift auszudrücken, es sei denn, es werden Leistungsniveaus vorgeschrieben, die oberhalb der Schwelle für die höchste Energieeffizienzklasse in der mitgeltenden Rechtsvorschrift liegen§ 8 PVV 2011 seit 27.12.2022 weggefallen.

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