Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Bei der Ausstellung eines von einer mitgeltenden Rechtsvorschrift erfassten Produkts haben die Händler an der in der mitgeltenden Rechtsvorschrift vorgeschriebenen Stelle ein geeignetes Etikett in der in der mitgeltenden Rechtsvorschrift vorgeschriebenen Sprache deutlich sichtbar anzubringen.
(2) Bei der Ausstellung eines von einer mitgeltenden Rechtsvorschrift erfassten Produkts haben die Händler an der in der mitgeltenden Rechtsvorschrift vorgeschriebenen Stelle ein geeignetes Etikett in der in der mitgeltenden Rechtsvorschrift vorgeschriebenen Sprache deutlich sichtbar anzubringen.