§ 28 KAV Strafbestimmungen

Kälteanlagenverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1973 bis 31.12.9999

Übertretungen der Vorschriften dieser Verordnung werden nach Maßgabe der Vorschriften der Gewerbeordnung geahndet.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1973 bis 31.12.9999

Übertretungen der Vorschriften dieser Verordnung werden nach Maßgabe der Vorschriften der Gewerbeordnung geahndet.

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