Verlustdatenmeldungs-Verordnung (VTDM-V) Fundstelle

Verlustdatenmeldungs-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2014 bis 31.12.9999
Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Meldung von Verlustdaten (Verlustdatenmeldungs-Verordnung (VTDM-V)StF: BGBl. II Nr. 473/2006

Änderung

BGBl. II Nr. 218/2012

BGBl. II Nr. 79/2014

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 74 Abs Fundstelle seit 01.06.2014 weggefallen. 4 und 7 des Bankwesengesetzes – BWG, BGBl. Nr. 532/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 141/2006, wird mit Zustimmung des Bundesministers für Finanzen verordnet:

Stand vor dem 31.05.2014

In Kraft vom 01.01.2007 bis 31.05.2014
Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Meldung von Verlustdaten (Verlustdatenmeldungs-Verordnung (VTDM-V)StF: BGBl. II Nr. 473/2006

Änderung

BGBl. II Nr. 218/2012

BGBl. II Nr. 79/2014

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 74 Abs Fundstelle seit 01.06.2014 weggefallen. 4 und 7 des Bankwesengesetzes – BWG, BGBl. Nr. 532/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 141/2006, wird mit Zustimmung des Bundesministers für Finanzen verordnet:

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