§ 5 TVFG

Tierversicherungsförderungsgesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1970 bis 31.12.9999

Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes treten mit 1. Jänner 1970 in Kraft.

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Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes treten mit 1. Jänner 1970 in Kraft.

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