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Legende:
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Neuerliche Genehmigung zur Errichtung der
Rohrleitungsanlage, neuerliche Betriebsaufnahmebewilligung
§ 32. (1) Wird der Betrieb der Rohrleitungsanlage durch mehr als fünf Jahre unterbrochen, so ist zu seiner Wiederaufnahme eine neuerliche BetriebsaufnahmebewilligungGenehmigung zur Errichtung und Inbetriebnahme gemäß § 17 erforderlich.
Neuerliche Genehmigung zur Errichtung der
Rohrleitungsanlage, neuerliche Betriebsaufnahmebewilligung
§ 32. (1) Wird der Betrieb der Rohrleitungsanlage durch mehr als fünf Jahre unterbrochen, so ist zu seiner Wiederaufnahme eine neuerliche BetriebsaufnahmebewilligungGenehmigung zur Errichtung und Inbetriebnahme gemäß § 17 erforderlich.