§ 30 IG-L-MKV 2012 Messung von Treibhausgasen

IG-L–Messkonzeptverordnung 2012

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.08.2017 bis 31.12.9999

An der Messstelle Sonnblick erfolgt die Messung des Treibhausgasesder Treibhausgase Kohlenstoffdioxid (CO2) und Methan (CH4) sowie von CO mit automatisch registrierenden Messgeräten durch das Umweltbundesamt. Die Messung des Treibhausgases Methan (CH4) erfolgt an mindestens einer geeigneten Hintergrundmessstelle durch das Umweltbundesamt.

Stand vor dem 02.08.2017

In Kraft vom 13.04.2012 bis 02.08.2017

An der Messstelle Sonnblick erfolgt die Messung des Treibhausgasesder Treibhausgase Kohlenstoffdioxid (CO2) und Methan (CH4) sowie von CO mit automatisch registrierenden Messgeräten durch das Umweltbundesamt. Die Messung des Treibhausgases Methan (CH4) erfolgt an mindestens einer geeigneten Hintergrundmessstelle durch das Umweltbundesamt.

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