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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Ballungsräume im Sinne dieser Verordnung sind
1. | das Gebiet des Landes Wien (Ballungsraum Wien), | |||||||||
2. | das Gebiet der Landeshauptstadt Graz und die Gebiete der Gemeinden | |||||||||
3. | das Gebiet der Landeshauptstadt Linz und die Gebiete der Gemeinden Steyregg, Asten, St. Florian, Leonding, Pasching, Traun und Ansfelden (Ballungsraum Linz). |
Ballungsräume im Sinne dieser Verordnung sind
1. | das Gebiet des Landes Wien (Ballungsraum Wien), | |||||||||
2. | das Gebiet der Landeshauptstadt Graz und die Gebiete der Gemeinden | |||||||||
3. | das Gebiet der Landeshauptstadt Linz und die Gebiete der Gemeinden Steyregg, Asten, St. Florian, Leonding, Pasching, Traun und Ansfelden (Ballungsraum Linz). |