§ 2 IG-L-MKV 2012 Ballungsräume

IG-L–Messkonzeptverordnung 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.08.2017 bis 31.12.9999

Ballungsräume im Sinne dieser Verordnung sind

1.

das Gebiet des Landes Wien (Ballungsraum Wien),

2.

das Gebiet der Landeshauptstadt Graz und die Gebiete der Gemeinden Pirka, Feldkirchen bei Graz, Gössendorf, Raaba, -Grambach, Hausmannstätten, Seiersberg-Pirka und Hart bei Graz (Ballungsraum Graz) und

3.

das Gebiet der Landeshauptstadt Linz und die Gebiete der Gemeinden Steyregg, Asten, St. Florian, Leonding, Pasching, Traun und Ansfelden (Ballungsraum Linz).

Stand vor dem 02.08.2017

In Kraft vom 13.04.2012 bis 02.08.2017

Ballungsräume im Sinne dieser Verordnung sind

1.

das Gebiet des Landes Wien (Ballungsraum Wien),

2.

das Gebiet der Landeshauptstadt Graz und die Gebiete der Gemeinden Pirka, Feldkirchen bei Graz, Gössendorf, Raaba, -Grambach, Hausmannstätten, Seiersberg-Pirka und Hart bei Graz (Ballungsraum Graz) und

3.

das Gebiet der Landeshauptstadt Linz und die Gebiete der Gemeinden Steyregg, Asten, St. Florian, Leonding, Pasching, Traun und Ansfelden (Ballungsraum Linz).

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