Anl. 1 GHV 2007

Geflügelhygieneverordnung 2007

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.11.2012 bis 31.12.9999

Von der BundesministerinVom Bundesminister für Gesundheit, Familie und Jugend

zugelassene Laboratorien zur Untersuchung amtlicher Proben:

alle zugelassenen Laboratorien der Gebietskörperschaften

alle zugelassenen Laboratorien der AGES

Landesanstalt für veterinärmedizinische Untersuchungen Klagenfurt

Von der Bundesministerin

Vom Bundesminister für Gesundheit, Familie und Jugend

zugelassenen Laboratorien zur Untersuchung auf Salmonella spp.:

alle zugelassenen Laboratorien der AGES

das Labor der Geflügelklinik der Veterinärmedizinischen

Universität Wien

die Landesuntersuchungsanstalt EhrentalLandesanstalt für veterinärmedizinische Untersuchungen Klagenfurt

das Untersuchungslabor des Magistrates St.Pölten

Stand vor dem 31.10.2012

In Kraft vom 01.05.2007 bis 31.10.2012

Von der BundesministerinVom Bundesminister für Gesundheit, Familie und Jugend

zugelassene Laboratorien zur Untersuchung amtlicher Proben:

alle zugelassenen Laboratorien der Gebietskörperschaften

alle zugelassenen Laboratorien der AGES

Landesanstalt für veterinärmedizinische Untersuchungen Klagenfurt

Von der Bundesministerin

Vom Bundesminister für Gesundheit, Familie und Jugend

zugelassenen Laboratorien zur Untersuchung auf Salmonella spp.:

alle zugelassenen Laboratorien der AGES

das Labor der Geflügelklinik der Veterinärmedizinischen

Universität Wien

die Landesuntersuchungsanstalt EhrentalLandesanstalt für veterinärmedizinische Untersuchungen Klagenfurt

das Untersuchungslabor des Magistrates St.Pölten

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