Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Handelt es sich bei der Ursprungsherde um NCD-geimpfte Tiere, so ist die Herde entweder
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(3) Die Bruteier müssen desinfiziert und gemäß der Verordnung über Erzeugung und Vermarktung von Bruteiern und Küken von Hausgeflügel, BGBl. Nr. 580/1995, gekennzeichnet worden sein.
(2) Handelt es sich bei der Ursprungsherde um NCD-geimpfte Tiere, so ist die Herde entweder
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(3) Die Bruteier müssen desinfiziert und gemäß der Verordnung über Erzeugung und Vermarktung von Bruteiern und Küken von Hausgeflügel, BGBl. Nr. 580/1995, gekennzeichnet worden sein.