§ 1 PStBV 2012 (weggefallen)

Planstellenbesetzungsverordnung 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2021 bis 31.12.9999
(§ 1) Es ist das Ziel dieser Verordnung, für die Besetzung von Planstellen möglichst bereits dem Bundesdienst angehörige Personen heranzuziehen PStBV 2012 seit 31.05.2021 weggefallen.

(2) Unter Besetzung von Planstellen mit Beamtinnen oder Beamten ist die Ernennung auf eine Planstelle zu verstehen.

Stand vor dem 31.05.2021

In Kraft vom 01.04.2012 bis 31.05.2021
(§ 1) Es ist das Ziel dieser Verordnung, für die Besetzung von Planstellen möglichst bereits dem Bundesdienst angehörige Personen heranzuziehen PStBV 2012 seit 31.05.2021 weggefallen.

(2) Unter Besetzung von Planstellen mit Beamtinnen oder Beamten ist die Ernennung auf eine Planstelle zu verstehen.

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