§ 33 WaStG

Wasserstraßengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.12.2004 bis 31.12.9999

Mit 1. Jänner 2005 treten außer Kraft:

1.

die Wasserstraßenverordnung, BGBl. Nr. 274/1985;

2.

das Bundesgesetz über die Organisationsprivatisierung der Wasserstraßendirektion und die Gründung einer „Österreichische DONAU-Betriebs-Aktiengesellschaft“, BGBl. Nr. 11/1992;

3.

die Verordnung betreffend Einrichtung und Wirkungsbereich der Bereichsleitungen der Wasserstraßendirektion, BGBl. Nr. 810/1992.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.12.2004 bis 31.12.9999

Mit 1. Jänner 2005 treten außer Kraft:

1.

die Wasserstraßenverordnung, BGBl. Nr. 274/1985;

2.

das Bundesgesetz über die Organisationsprivatisierung der Wasserstraßendirektion und die Gründung einer „Österreichische DONAU-Betriebs-Aktiengesellschaft“, BGBl. Nr. 11/1992;

3.

die Verordnung betreffend Einrichtung und Wirkungsbereich der Bereichsleitungen der Wasserstraßendirektion, BGBl. Nr. 810/1992.

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