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Mit 1. Jänner 2005 treten außer Kraft:
1. | die Wasserstraßenverordnung, BGBl. Nr. 274/1985; | |||||||||
2. | das Bundesgesetz über die Organisationsprivatisierung der Wasserstraßendirektion und die Gründung einer „Österreichische DONAU-Betriebs-Aktiengesellschaft“, BGBl. Nr. 11/1992; | |||||||||
3. | die Verordnung betreffend Einrichtung und Wirkungsbereich der Bereichsleitungen der Wasserstraßendirektion, BGBl. Nr. 810/1992. |
Mit 1. Jänner 2005 treten außer Kraft:
1. | die Wasserstraßenverordnung, BGBl. Nr. 274/1985; | |||||||||
2. | das Bundesgesetz über die Organisationsprivatisierung der Wasserstraßendirektion und die Gründung einer „Österreichische DONAU-Betriebs-Aktiengesellschaft“, BGBl. Nr. 11/1992; | |||||||||
3. | die Verordnung betreffend Einrichtung und Wirkungsbereich der Bereichsleitungen der Wasserstraßendirektion, BGBl. Nr. 810/1992. |