Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Eine Benutzung des inländischen Wohnsitzes des unbeschränkt steuerpflichtigen (Ehe-)Partners, von dem der Abgabepflichtige nicht dauernd getrennt lebt, begründet einen zur unbeschränkten Steuerpflicht führenden Wohnsitz für den Abgabepflichtigen.
In Kraft seit 01.01.2004 bis 31.12.9999
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