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(1) Wenn der Anzeigepflichtige durch den geplanten Erwerb oder die geplante Erhöhung der qualifizierten Beteiligung Kapital- oder Stimmrechtsanteile von mehr als 50 vH am Zielunternehmen oder anderweitig die Kontrolle über das Zielunternehmen erlangt, ist der Anzeige ein Geschäftsplan beizufügen, der die mit dem Erwerb oder der Erhöhung der qualifizierten Beteiligung an dem Zielunternehmen verfolgten strategischen Ziele und Pläne des Anzeigepflichtigen beschreibt. Der Geschäftsplan hat insbesondere aussagekräftige Angaben zur geplanten strategischen Entwicklung (Abs. 2), zur geplanten Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Abs. 3) sowie zu den Auswirkungen auf die Unternehmens- und Organisationsstruktur des Zielunternehmens (Abs. 4) zu enthalten.
(2) Die Angaben zur geplanten strategischen Entwicklung haben allgemeine Ausführungen zu den wesentlichen Zielen des Beteiligungserwerbs und den zur Zielerreichung geplanten Maßnahmen zu enthalten. Diese umfassen insbesondere:
1. |
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2. | die mittelfristigen Vermögens-, Finanz- und Ertragsziele; | |||||||||
3. | die angestrebten Synergieeffekte im Zielunternehmen; | |||||||||
4. | die mögliche Neuausrichtung der Geschäftsaktivitäten einschließlich Neuausrichtungen bei angebotenen Leistungen, Zielpublikum und der Neuzuweisung von Ressourcen mit Auswirkungen auf das Zielunternehmen; | |||||||||
5. | eine geplante Änderung in der Finanzstruktur des Zielunternehmens; | |||||||||
6. | allgemeine Vorgaben und Festlegungen für die Einbeziehung und Integration des Zielunternehmens in die | |||||||||
7. | Ausführungen zur Bereitschaft und |
(3) Die Angaben zur geplanten Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage umfassen die Planbilanzen, die PlangewinnrechnungenPlan-Gewinn- und PlanverlustrechnungenVerlustrechnungen sowie die Finanzpläne für jeweils die nächsten drei Geschäftsjahre nach dem Erwerb oder der geplanten Erhöhung der qualifizierten Beteiligung sowohl für das Zielunternehmen als auch für den Konzerndie Gruppe. Diese haben insbesondere
1. | die prognostizierten Kapitalkennziffern, | |||||||||
1a. | die erwarteten aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen und Solvabilitätsquoten, | |||||||||
2. | die Angaben zur Höhe der voraussichtlichen Risikopositionen einschließlich Kreditrisiko, Marktrisiko, operativem Risiko und sonstigen wesentlichen Risiken und | |||||||||
3. | einen Ausblick auf geplante gruppeninterne Geschäfte | |||||||||
zu enthalten. |
(4) Die Angaben zu den Auswirkungen auf die Unternehmens- und Organisationsstruktur des Zielunternehmens haben alle wesentlichen Auswirkungen des Erwerbs auf die Unternehmens- und Organisationsstruktur des Zielunternehmens zu enthalten und dabei insbesondere Folgendes anzuführen und zu beschreiben:
1. |
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2. | die Rechnungslegungsmethoden und Leitungs-, Steuerungs- und Kontrollprozesse sowie wesentliche Änderungen dieser Methoden und Verfahren. Diese Ausführungen haben auch Angaben zu wesentlichen Änderungen hinsichtlich der | |||||||||
3. | die | |||||||||
4. | die Grundsätze für die Delegation und Auslagerung von Unternehmensaktivitäten und -prozessen auf andere Unternehmen oder Personen, einschließlich Angaben zu den betroffenen Geschäftsaktivitäten, zur Auswahl der Dienstleister, zu den wesentlichen, in Auslagerungsverträgen und in Prüfungsvereinbarungen festzulegenden Rechten und Pflichten und zur Qualität der von den Dienstleistern erwarteten Leistungen. |
(5) Wenn durch den geplanten Erwerb oder durch die geplante Erhöhung der qualifizierten Beteiligung an dem Zielunternehmen Kapital- oder Stimmrechtsanteile von 20 vH bis 50 vH vom Anzeigepflichtigen gehalten werden oder von diesem auf das Zielunternehmen ein maßgeblicherdamit vergleichbarer Einfluss ausgeübt werden kann und der Anzeigepflichtige nach dem geplanten Erwerb oder der geplanten Erhöhung der qualifizierten Beteiligung keine Kontrolle über das Zielunternehmen hat, sind der Anzeige Dokumente beizufügen, die folgende Informationen beinhalten:
1. | aussagekräftige Angaben zur geplanten strategischen Entwicklung gemäß Abs. 2 | |||||||||
2. | aussagekräftige Angaben gemäß Abs. | |||||||||
3. | detaillierte Angaben über Art und Ausmaß der beabsichtigten zukünftigen Einflussnahme auf die finanzielle Ausstattung unter Berücksichtigung der angestrebten Dividendenpolitik, auf die strategische Entwicklung sowie auf die Ressourcenallokation des Zielunternehmens. |
(6) Wenn durch den geplanten Erwerb oder durch die geplante Erhöhung der qualifizierten Beteiligung an dem Zielunternehmen Kapital- oder Stimmrechtsanteile unter 20 vH vom Anzeigepflichtigen gehalten werden, von diesemvom Anzeigepflichtigen auf das Zielunternehmen aber kein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann, der mit einer Beteiligung von 20 vH bis 50 vH vergleichbar ist, und der Anzeigepflichtige nach dem geplanten Erwerb oder der geplanten Erhöhung der qualifizierten Beteiligung keine Kontrolle über das Zielunternehmen hat, dann hat die Anzeige folgende Informationen zu beinhalten:
1. |
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2. | eine Darstellung zur beabsichtigten zukünftigen Einflussnahme auf das Zielunternehmen unter Angabe der Gründe | |||||||||
3. | Ausführungen zur Bereitschaft und |
(1) Wenn der Anzeigepflichtige durch den geplanten Erwerb oder die geplante Erhöhung der qualifizierten Beteiligung Kapital- oder Stimmrechtsanteile von mehr als 50 vH am Zielunternehmen oder anderweitig die Kontrolle über das Zielunternehmen erlangt, ist der Anzeige ein Geschäftsplan beizufügen, der die mit dem Erwerb oder der Erhöhung der qualifizierten Beteiligung an dem Zielunternehmen verfolgten strategischen Ziele und Pläne des Anzeigepflichtigen beschreibt. Der Geschäftsplan hat insbesondere aussagekräftige Angaben zur geplanten strategischen Entwicklung (Abs. 2), zur geplanten Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Abs. 3) sowie zu den Auswirkungen auf die Unternehmens- und Organisationsstruktur des Zielunternehmens (Abs. 4) zu enthalten.
(2) Die Angaben zur geplanten strategischen Entwicklung haben allgemeine Ausführungen zu den wesentlichen Zielen des Beteiligungserwerbs und den zur Zielerreichung geplanten Maßnahmen zu enthalten. Diese umfassen insbesondere:
1. |
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2. | die mittelfristigen Vermögens-, Finanz- und Ertragsziele; | |||||||||
3. | die angestrebten Synergieeffekte im Zielunternehmen; | |||||||||
4. | die mögliche Neuausrichtung der Geschäftsaktivitäten einschließlich Neuausrichtungen bei angebotenen Leistungen, Zielpublikum und der Neuzuweisung von Ressourcen mit Auswirkungen auf das Zielunternehmen; | |||||||||
5. | eine geplante Änderung in der Finanzstruktur des Zielunternehmens; | |||||||||
6. | allgemeine Vorgaben und Festlegungen für die Einbeziehung und Integration des Zielunternehmens in die | |||||||||
7. | Ausführungen zur Bereitschaft und |
(3) Die Angaben zur geplanten Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage umfassen die Planbilanzen, die PlangewinnrechnungenPlan-Gewinn- und PlanverlustrechnungenVerlustrechnungen sowie die Finanzpläne für jeweils die nächsten drei Geschäftsjahre nach dem Erwerb oder der geplanten Erhöhung der qualifizierten Beteiligung sowohl für das Zielunternehmen als auch für den Konzerndie Gruppe. Diese haben insbesondere
1. | die prognostizierten Kapitalkennziffern, | |||||||||
1a. | die erwarteten aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen und Solvabilitätsquoten, | |||||||||
2. | die Angaben zur Höhe der voraussichtlichen Risikopositionen einschließlich Kreditrisiko, Marktrisiko, operativem Risiko und sonstigen wesentlichen Risiken und | |||||||||
3. | einen Ausblick auf geplante gruppeninterne Geschäfte | |||||||||
zu enthalten. |
(4) Die Angaben zu den Auswirkungen auf die Unternehmens- und Organisationsstruktur des Zielunternehmens haben alle wesentlichen Auswirkungen des Erwerbs auf die Unternehmens- und Organisationsstruktur des Zielunternehmens zu enthalten und dabei insbesondere Folgendes anzuführen und zu beschreiben:
1. |
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2. | die Rechnungslegungsmethoden und Leitungs-, Steuerungs- und Kontrollprozesse sowie wesentliche Änderungen dieser Methoden und Verfahren. Diese Ausführungen haben auch Angaben zu wesentlichen Änderungen hinsichtlich der | |||||||||
3. | die | |||||||||
4. | die Grundsätze für die Delegation und Auslagerung von Unternehmensaktivitäten und -prozessen auf andere Unternehmen oder Personen, einschließlich Angaben zu den betroffenen Geschäftsaktivitäten, zur Auswahl der Dienstleister, zu den wesentlichen, in Auslagerungsverträgen und in Prüfungsvereinbarungen festzulegenden Rechten und Pflichten und zur Qualität der von den Dienstleistern erwarteten Leistungen. |
(5) Wenn durch den geplanten Erwerb oder durch die geplante Erhöhung der qualifizierten Beteiligung an dem Zielunternehmen Kapital- oder Stimmrechtsanteile von 20 vH bis 50 vH vom Anzeigepflichtigen gehalten werden oder von diesem auf das Zielunternehmen ein maßgeblicherdamit vergleichbarer Einfluss ausgeübt werden kann und der Anzeigepflichtige nach dem geplanten Erwerb oder der geplanten Erhöhung der qualifizierten Beteiligung keine Kontrolle über das Zielunternehmen hat, sind der Anzeige Dokumente beizufügen, die folgende Informationen beinhalten:
1. | aussagekräftige Angaben zur geplanten strategischen Entwicklung gemäß Abs. 2 | |||||||||
2. | aussagekräftige Angaben gemäß Abs. | |||||||||
3. | detaillierte Angaben über Art und Ausmaß der beabsichtigten zukünftigen Einflussnahme auf die finanzielle Ausstattung unter Berücksichtigung der angestrebten Dividendenpolitik, auf die strategische Entwicklung sowie auf die Ressourcenallokation des Zielunternehmens. |
(6) Wenn durch den geplanten Erwerb oder durch die geplante Erhöhung der qualifizierten Beteiligung an dem Zielunternehmen Kapital- oder Stimmrechtsanteile unter 20 vH vom Anzeigepflichtigen gehalten werden, von diesemvom Anzeigepflichtigen auf das Zielunternehmen aber kein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann, der mit einer Beteiligung von 20 vH bis 50 vH vergleichbar ist, und der Anzeigepflichtige nach dem geplanten Erwerb oder der geplanten Erhöhung der qualifizierten Beteiligung keine Kontrolle über das Zielunternehmen hat, dann hat die Anzeige folgende Informationen zu beinhalten:
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2. | eine Darstellung zur beabsichtigten zukünftigen Einflussnahme auf das Zielunternehmen unter Angabe der Gründe | |||||||||
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