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Legende:
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Lehrmittel
§ 6. Die Unterlagen, die den Anträgen auf Anerkennung beizufügen sind, haben insbesondere für nachstehende Lehrmittel Angaben über deren ausreichende Verfügbarkeit, Eignung und Aktualität zu enthalten:
1. | Vorschriftenmaterial, | |||||||||
2. | schriftliche Ausbildungsbehelfe wie Skripten und Fachbroschüren, | |||||||||
3. |
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4. |
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Lehrmittel
§ 6. Die Unterlagen, die den Anträgen auf Anerkennung beizufügen sind, haben insbesondere für nachstehende Lehrmittel Angaben über deren ausreichende Verfügbarkeit, Eignung und Aktualität zu enthalten:
1. | Vorschriftenmaterial, | |||||||||
2. | schriftliche Ausbildungsbehelfe wie Skripten und Fachbroschüren, | |||||||||
3. |
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